- Lohnscheine der letzten 12 Monate, inklusive Weihnachts- und Urlaubsgeld,
- oder, wenn Arbeitsbeginn vor weniger als 12 Monaten, aktueller Arbeitsvertrag und Lohnscheine ab Beginn des Arbeitsverhältnisses, inklusive Weihnachts- und Urlaubsgeld,
- oder durch Arbeitgeber ausgefüllte Verdienstbescheinigung zur Feststellung des Einkommens
Link zum Verdienstbescheinigungs-Formular: https://www.dresden.de/media/pdf/sozialamt/formulare/Verdienstbescheinigung-zur-Feststellung-des-Einkommens.pdf