Anmeldung, Abmeldung, Änderung – Abfallentsorgung

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Anmeldung, Abmeldung, Änderung
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Antragsangaben
Anmeldung

Anträge sind mindestens 4 Wochen vor beabsichtigter Nutzung der Behälter einzureichen. Abweichungen werden geprüft, es besteht jedoch kein Anspruch auf schnellere Bearbeitung.

Grundstücksdaten
Antragsteller/-in

Antragsteller/in ist Anschlussinhaber/in und bekommt die Gebührenbescheide der Abfallentsorgung zugestellt.

Grundstückseigentümer/-in
Rechtsverhältnis
Nutzungsart
Anzahl Bewohner/-innen
Branchen Auswahl (Summe aus Branchen)
Behälteranzahl je Abfallart
Restabfall (Schwarze Tonne)

Ihr benötigtes Gesamtvolumen pro Woche beträgt: 0 Liter (berechnet) / 0 Liter (ausgewählt).
Bitte stellen Sie sich die Anzahl der benötigten Tonnen entsprechend Ihres Bedarfes zusammen.

Bioabfall (Braune Tonne)

Ihr benötigtes Gesamtvolumen pro Woche beträgt: 0 Liter (berechnet) / 0 Liter (ausgewählt).
Bitte stellen Sie sich die Anzahl der benötigten Tonnen entsprechend Ihres Bedarfes zusammen.

Altpapier (Blaue Tonne)

Ihr benötigtes Gesamtvolumen pro Woche beträgt: 0 Liter (berechnet) / 0 Liter (ausgewählt).
Bitte stellen Sie sich die Anzahl der benötigten Tonnen entsprechend Ihres Bedarfes zusammen.

Hinweis für Gewerbetreibende: Die Anzahl der Blauen Tonne ist auf haushaltstypische Mengen beschränkt und orientiert sich am bestellten Volumen für Restabfall.

Leichtverpackung (Gelbe Tonne/gelber Sack)

Ihr benötigtes Gesamtvolumen pro Woche beträgt: 0 Liter (berechnet) / 0 Liter (ausgewählt).
Bitte stellen Sie sich die Anzahl der benötigten Tonnen entsprechend Ihres Bedarfes zusammen.

Hinweis: In einigen Gebieten werden regulär keine gelben Tonnen gestellt. Hier erfolgt die Entsorgung der Leichtverpackungen über die Gelben Säcke."

Freistellung von der öffentlichen Bioabfallentsorgung

Ich beantrage die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die Biotonne, da ich alle Bioabfälle entsprechend der Abfallwirtschaftssatzung auf meinem Grundstück ordnungsgemäß und schadlos selbst kompostiere und verwerte.


Folgende Pflichten gehe ich ein:

  • Ich stelle die Kompostierung während des ganzen Jahres sicher.
  • Ich gewährleiste eine umweltverträgliche Nutzung des erzeugten Kompostes.
  • Änderungen sowie die Einstellung der Eigenkompostierung und -verwertung melde ich unverzüglich und bestelle das laut Abfallwirtschaftssatzung vorgeschriebene Biotonnenvolumen.

Angaben zur Eigenkompostierung

Leerungsturnus

Der Regelturnus ist 14-täglich. Ihr Wunsch zu einem anderen Leerungsturnus wird nach Absenden des Antrages geprüft. Abweichungen sind mit höheren Gebühren verbunden. Es besteht kein Anspruch darauf. Die Biotonne wird immer wöchentlich unabhängig vom Füllgrad geleert.

Behälterbereitstellung/Standplatz

Der Vollservice ist in Dresden standardmäßig gebührenfrei. Abweichungen in der Transportweglänge können zu höheren Gebühren führen, siehe www.dresden.de/abfallgebuehren. Bitte beachten Sie, dass die Beschaffenheit und Zugänglichkeit des Standplatzes separat geprüft wird, siehe Abfallwirtschaftssatzung.

Angaben zum Standplatz

Hinweis zum Betretungsrecht

Den Entsorgungsbeauftragten ist der Zugang zu den Abfallbehälterstandplätzen zu gewährleisten. Unabhängig davon haben Bedienstete der Stadt ein Betretungsrecht/Nachschaurecht, soweit dies für den Vollzug der Abfallwirtschaftssatzung erforderlich ist.

Vollservice im Sinne der Satzung ist der Transport der Abfallbehälter vom Standplatz zum Entsorgungsfahrzeug und zurück durch das Entsorgungspersonal. Hierfür muss der Standplatz und der Transportweg den Vorgaben der Abfallwirtschaftssatzung entsprechen (siehe Anlage 2 Nr. II. und IV. AWS www.dresden.de/media/pdf/satzungen/abfallwirtschaftssatzung.pdf). Andernfalls sind die Abfallbehälter am nächsten Haltepunkt des Entsorgungsfahrzeuges selbst bereitzustellen.

Gebühren

Sie erhalten quartalsweise einen Gebührenbescheid. Die aktuellen Gebühren können Sie hier www.dresden.de/abfallgebuehren einsehen. Wollen Sie die Gebühren automatisch von Ihrem Konto einziehen lassen, können Sie der Stadtreinigung Dresden GmbH eine Einzugsermächtigung erteilen (SEPA-Lastschriftmandat).

SEPA Lastschriftmandat
Abmeldung wird beantragt ab

Abmeldungen sind mindestens 4 Wochen vor beabsichtigter letzter Nutzung der Behälter einzureichen.

Grund für Abmeldung

Bei geplanter Nachnutzung des Anschlusses ist innerhalb von 14 Tagen nach Abmeldedatum eine Anmeldung zur Abfallentsorgung auszufüllen. Andernfalls werden die Abfallbehälter abgezogen.

Grundstücksdaten
Anschlussinhaber/-in

Anschlussinhaber/in bekommt die Gebührenbescheide der Abfallentsorgung zugestellt.

Kontaktdaten neue/r Nutzer/in (falls bekannt)
Adresse für letzte Bescheidzustellung
Änderung
Änderungen sind mindestens 4 Wochen vor beabsichtigter Wirksamkeit einzureichen. Abweichungen werden geprüft, es besteht jedoch kein Anspruch auf schnellere Bearbeitung.
Grundstücksdaten
Anschlussinhaber/-in

Anschlussinhaber/in bekommt die Gebührenbescheide der Abfallentsorgung zugestellt.

Art der Änderung
Name Anschlussinhaber/-in
Adresse Anschlussinhaber/-in
Behälteranzahl/Behälterart
Restabfall (Schwarze Tonne)
Altpapier (Blaue Tonne)

Hinweis für Gewerbetreibende: Die Anzahl der Blauen Tonne ist auf haushaltstypische Mengen beschränkt und orientiert sich am bestellten Volumen für Restabfall.

Leichtverpackung (Gelbe Tonne/gelber Sack)

Hinweis: In einigen Gebieten werden regulär keine gelben Tonnen gestellt. Hier erfolgt die Entsorgung der Leichtverpackungen über die Gelben Säcke.

Bioabfall (Braune Tonne)
Freistellung von der öffentlichen Bioabfallentsorgung

Ich beantrage die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die Biotonne, da ich alle Bioabfälle entsprechend der Abfallwirtschaftssatzung auf meinem Grundstück ordnungsgemäß und schadlos selbst kompostiere und verwerte.


Folgende Pflichten gehe ich ein:

  • Ich stelle die Kompostierung während des ganzen Jahres sicher.
  • Ich gewährleiste eine umweltverträgliche Nutzung des erzeugten Kompostes.
  • Änderungen sowie die Einstellung der Eigenkompostierung und -verwertung melde ich unverzüglich und bestelle das laut Abfallwirtschaftssatzung vorgeschriebene Biotonnenvolumen.

Angaben zur Eigenkompostierung

Leerungsturnus

Der Regelturnus ist 14-täglich. Ihr Wunsch zu einem anderen Leerungsturnus wird nach Absenden des Antrages geprüft. Es besteht kein Anspruch darauf. Die Biotonne wird immer wöchentlich unabhängig vom Füllgrad geleert

Behälterbereitstellung/Standplatz

Angaben zum Standplatz

Hinweis zum Betretungsrecht

Den Entsorgungsbeauftragten ist der Zugang zu den Abfallbehälterstandplätzen zu gewährleisten. Unabhängig davon haben Bedienstete der Stadt ein Betretungsrecht/Nachschaurecht, soweit dies für den Vollzug der Abfallwirtschaftssatzung erforderlich ist.

Einzugsermächtigung

Angabe Kontoinformation

Bemerkungen
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