Sie können den Dresden-Pass für Angehörige beantragen, die in Ihrer Ihrer Bedarfs-/ Einstandsgemeinschaft bzw. in Ihrem Haushalt leben. Das können Erwachsene und Minderjährige sein, einschließlich eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Partnerin und Partner. Kinder, die bei den Eltern leben, können auch einen Dresden-Pass bekommen, wenn nur die Eltern Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder AsylbLG beziehen.