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Print the forms and fill them in by hand.
Bitte geben Sie an, welche Sozialleistungen das Kind, der Jugendliche bzw. der junge Erwachsene erhält oder beantragt hat, und laden Sie ggf. den aktuellen Leistungsbescheid dazu hoch.
Wenn Sie Leistungen des Jobcenters beziehen, können Sie beim Sozialamt nur die Leistung „Gemeinschaftliches warmes Mittagessen für Schülerinnen/Schüler in den Ferienzeiten“ erhalten.
Für alle weiteren Leistungen wenden Sie sich an das Jobcenter. Hierfür müssen Sie folgende Formulare ausgefüllt ans Jobcenter (Budapester Straße 30, 01069 Dresden) senden.
Weitere Informationen unter www.dresden.de/jobcenter oder wenden Sie sich per E-Mail an: jobcenter-dresden@jobcenter-ge.de
Falls Sie Ihren aktuellen Leistungsbescheid bereits für eine Bildung- und Teilhabeleistung eingereicht haben, brauchen Sie diesen nicht erneut hochladen.
Diese Kombination von Leistungen ist nicht zulässig.
Ohne eine der ersten 5 Leistungen (Bürgergeld, Wohngeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Leistungen nach AsylbLG) ist die Gewährung einer Leistung für Bildung und Teilhabe nicht möglich.
Bitte geben Sie hier die Informationen des Kindes, des Jugendlichen oder des jungen Erwachsenen an.
Wenn Sie bereits Leistungen vom Sozialamt beziehen, finden Sie das Aktenzeichen auf dem Leistungsbescheid zur Bildung und Teilhabe. Wenn Sie erstmalig Leistungen beantragen, lassen Sie dieses Feld frei.
Bitte geben Sie an, welche Leistungen Sie beantragen möchten.
Wir benötigen das ausgefüllte und von der Einrichtung bzw. Schule unterschriebene und gestempelte Zusatzblatt F1.1. Hier können Sie das Formular herunterladen. Bitte wählen Sie:
Wenn Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht fristgerecht nachkommen, wird die beantragte Leistung ganz oder teilweise versagt.
Falls Sie bereits bezahlt haben, bitte hier den Zahlungsbeleg, wie z.B. Kontoauszug oder Quittung hochladen.
Wir benötigen das ausgefüllte und von der Einrichtung bzw. Schule unterschriebene und gestempelte Zusatzblatt F1.2. Hier können Sie das Formular herunterladen. Bitte wählen Sie:
Schulbescheinigung bei Erstantrag, Einschulung oder Wechsel der Schule. Ab dem vollendeten 15. Lebensjahr ist die Schulbescheinigung jährlich einzureichen.
Bei Nutzung des Fahrdienstes wird der aktuelle Bescheid des Schulverwaltungsamtes benötigt. Bei Nutzung z.B. des Bildungstickets wird der DVB-Abo-Vertrag und ein aktueller Zahlungsnachweis (Kontoauszug) benötigt.
Wir benötigen das ausgefüllte und von der Einrichtung bzw. Schule unterschriebene und gestempelte Zusatzblatt F4. Hier können Sie das Formular herunterladen. Bitte wählen Sie:
Bei Erstantrag oder Anbieterwechsel wird die Anmeldung oder der Vertrag beim Essen-Anbieter benötigt. Ansonsten können Sie hier die aktuelle bezahlte Rechnung hochladen.
Bei Erstantrag oder Anbieterwechsel wird die Anmeldung oder der Mitgliedschaftsvertrag benötigt. Ansonsten können Sie hier den aktuellen Zahlungsnachweis hochladen.
Bitte wählen Sie mindestens eine Leistung für Bildung und Teilhabe aus.
Bitte laden Sie hier eine Kopie ihrer Bestallungsurkunde hoch, falls Sie diese noch nicht im Sozialamt vorgelegt haben.
für evtl. Rückfragen
Für evtl. Rückfragen und für die Onlineantragstellung zwingend notwendig.