Anzeige einer allgemeinen Ordnungswidrigkeit

Datenschutz
Applicant person
Angaben zur Ordnungswidrigkeit
Angaben zur mutmaßlich verursachenden Person
Angaben zu den Zeugen
Angaben zu Ihrer Person
Abschlusserklärungen
Zusammenfassung

Einwilligung zur Datenverarbeitung

Wir verarbeiten Ihre Daten gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Mehr über die Datenverarbeitung zu diesem Formular erfahren Sie auf der Webseite der Landeshauptstadt Dresden.

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Anonyme Anzeigen werden nicht bearbeitet. Es geht dabei nicht nur um Ihre persönlichen Daten, sondern auch um Angaben zur verursachenden Person. Wenn Sie keine konkrete Person namentlich oder das Kennzeichen eines Fahrzeugs benennen können, können wir Ihre Anzeige nicht bearbeiten.

 

Als anzeigeerstattende Person sind Sie zugleich Zeugin/Zeuge im Ordnungswidrigkeitsverfahren. Zeigen Sie nur dann die Ordnungswidrigkeit an, wenn Sie den Sachverhalt selbst wahrgenommen haben.

 

Sie werden im weiteren Verfahren (auch gegenüber der/dem Betroffenen und im Falle einer Verhandlung vor Gericht) als Zeugin/Zeuge benannt. Wir weisen darauf hin, dass Ihre vollständigen persönlichen Daten (Familienname, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse - falls hinterlegt - etc.) im Verfahren bekannt werden können (z. B. im Rahmen einer Akteneinsicht). Außerdem sind Sie zu einem möglichen Erscheinen vor Gericht verpflichtet.

Angaben zur Ordnungswidrigkeit

z. B. Musik, Motorengeräusche

z. B. Pappe, Sperrmüll

z. B. Illegale Tierhaltung

Bei häufiger auftretenden Ruhestörungen bitte unten ein Lärmprotokoll hochladen. Eine Vorlage finden Sie hier.

 

Ort

 

Postleitzahl nicht bekannt? Recherchieren Sie bitte im Themenstadtplan!

z. B. Fotos oder Dokumente zur Beweisführung

Angaben zur mutmaßlich verursachenden Person

Bitte geben Sie das KFZ-Kennzeichen ohne Leerzeichen ein. Das E für Elektro- und Hybridfahrzeuge, der Saisonzeitraum bei Saisonkennzeichen, das H für historische Fahrzeuge, der Alias bei Diplomatenkennzeichen sowie der letzte Buchstabe bei Ausfuhrkennzeichen ist nicht einzugeben.

Bitte geben Sie das KFZ-Kennzeichen nur mit Großbuchstaben sowie Zahlen und ohne Leerzeichen ein. 

z. B. Marke, Farbe

Welche Person hat die Ordnungswidrigkeit begangen? Z. B. Die Beifahrerin hat den Müll abgelagert.

Leider können wir ohne Hinweise auf die verursachende Person keine Ermittlungen aufnehmen. Ihre Anzeige hat keine Aussicht auf Erfolg und würde eingestellt werden.

Angaben zu den Zeugen

Bitte benennen Sie uns weitere unabhängige Zeuginnen und Zeugen (mit ladungsfähiger Anschrift) für die von Ihnen angezeigten Vorfälle.

 

Unabhängige Zeuginnen und Zeugen (darunter fallen keine Familienmitglieder) sind für die Beweisbarkeit im Falle des Abstreitens der Tat durch die/den Betroffene/n bzw. bei der Abgabe des Verfahrens zur gerichtlichen Entscheidung unerlässlich.

 

Geben Sie nur Zeuginnen und Zeugen an, die sich bereiterklärt haben, im Verfahren benannt zu werden und zum Erscheinen vor Gericht bereit sind.

Angaben zu Ihrer Person

Anonyme Anzeigen werden nicht bearbeitet.

Abschlusserklärungen

Ihre Angaben müssen grundsätzlich der Wahrheit entsprechen (§57 StPO i. V. m. §46 Abs. 1 OWiG). Die anzeigeerstattende Person wird mit den Kosten des Bußgeldverfahrens und ggf. den Auslagen des Betroffenen i. S. d. §107 Abs. 3 OWiG belastet, wenn diese das Bußgeldverfahren durch unwahre Angaben vorsätzlich oder leichtfertig veranlasst hat (§469 Abs. 1 Satz 1 StPO i. V. m. §46 Abs. 1 OWiG).

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